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Was ist Osteopathie?

Was ist Osteopathie?

Die Osteopathie als Diagnose- und Therapiekonzept wurde von dem US-amerikanischen Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828-1917) begründet.
Dr. Still wollte mit dem Begriff Osteopathie (Osteon = Knochen – Pathos = Leiden, Krankheit) ausdrücken, dass viele Krankheiten mit dem Muskel-Skelett-System, dem Bewegungsapparat in Verbindung stehen und darüber therapeutisch beeinflusst werden können. Der Körper bildet nach Dr. Still eine Einheit. Er fand, dass sich Störungen in einem Bereich auch auf andere Bereiche des Organismuns auswirken können. Verbindungsglied zwischen Bewegungsapparat, inneren Organen, Nerven- und Blutkreislauf und lymphatischem System scheint das erst in jüngerer Zeit mit wissenschaftlichem Interesse bedachte Fasziensystem des Körpers zu sein (Anatomy Trains, Thomas W. Myers).

Dr. Stills Thesen zur Osteopathischen Medizin:

  • Der Körper ist eine Einheit (siehe dazu auch Tensegrity-Modell von Robert Fuller).
  • Der Körper besitzt die Fähigkeit zur Selbstregulierung, Selbstheilung.
  • Struktur und Funktion bedingen sich gegenseitig. (D.h. Veränderungen der Struktur führen zu Veränderungen der Funktion. Veränderungen der Funktion führen aber auch zu Veränderungen der Struktur.)
  • Am Bewegungssystem zeigen sich Funktionsstörungen aller Organe (s.o. Fasziensysteme).
  • Deshalb benötigt ein Osteopath fundierte Kenntnisse über Anatomie und Funktion. (Dr. Still: „Ein Osteopath muß die Form und Lage eines jeden Knochens im Körper kennen, genauso wie jedes Ligament und jeden Muskel mit seinen Verbindungen. Er muß die Blutversorgung und die nervale Steuerung kennen.“ Und: „Unsere 1. Lektion ist Anatomie, unsere 2. Lektion ist Anatomie und unsere 3. Lektion ebenso.“)

Grundlage der osteopathischen Behandlung ist weiterhin ein extrem fein geschulter Tastsinn (Palpationsvermögen). Dr. Thomas Northup, ein bedeutender Osteopath sagte 1938: „An der Art und Weise der Palpation, so glaube ich, hängt der Erfolg oder Misserfolg eines Oseopathischen Arztes”. Dr. Robert Fulford, auch einer der „Großen der Osteopathie“ rühmte sich, ein menschliches Haar unter achtzehn Blatt Papier ertasten zu können (Robert Fulford, Puls des Lebens).

Fazit: Grundpfeiler der osteopathischen Behandlung sind umfassende medizinische und insbesondere auch anatomische Kenntnisse und ein feiner Tastsinn.

Osteopathische Behandlungen haben also Einfluss auf die Funktion des gesamten Körpers (u.a. über Fasziensysteme). Aus diesem Grunde ist die Osteopathie auch eine ganzheitliche medizinische Methode, d.h. der ganze Mensch wird untersucht und behandelt, weil z.B. Schmerzen an der Schulter durchaus ihre Ursache in den Mittelfußgelenken haben können. (Das heißt aber natürlich auf keinen Fall, dass man mit der Osteopathie alle Erkrankungen heilen kann. Ein entzündeter Blinddarm muß lokal und chirurgisch entfernt werden. Hier wäre die ganzheitliche Osteopathie völlig fehl am Platze.)
Behandelt werden Funktionsstörungen des Körpers, die durchaus Schmerzen verursachen, vor allem aber über die Zeit zu Strukturstörungen führen können. Beispiel: Eine Bewegungsstörung (Blockierung) im Fußgelenk führt zu einer geringen Fehlstellung im Bein, damit zu einer Fehlbewegung und Fehlbelastung in der Hüfte und damit möglicherweise zu verfrühtem Verschleiß (Arthrose).

Es gibt eine Vielzahl osteopathischer Behandlungstechniken. Unter anderen sind es:

1. Parietale Techniken (Techniken über den Bewegungsapparat):

a. Muskel-Energie-Technik MET (Mitchell 1950).
b. Mobilisationsteckniken mit Impuls (HVLA, Manipulation) und ohne Impuls (Techniken, die v.a. auch in der Chirotherapie und Chiropraktik verwendet werden).
c. Strain / Counterstrainteckniken (Jones 1960).
d. Myofasziale Entspannungstechniken (myofascial release, Still 1900 / Ward 1950).
e. Funktionale Techniken (Hoover 1952 / Johntson / Schiowitz 1990).

2. Viszerale Teckniken

Viszerale Osteopathie (Behandlung zur freien Gleitbewegungen Innerer Organe – Barral 1970).

3. Cranio-sacrale Osteopathie

Craniosakrale Behandlung zentraler und peripherer Nervensysteme (Sutherland 1939 / Barral 1970).

Die Ostheopatische Medizin (mit dem Abschluss D.O.: Doctor of Osteopathie) ist in den USA der allopathischen Medizin (M.D.: Medical doctor) gleichgestellt.

In Deutschland kann man als approbierter Arzt seine Ausbildung mit Abschluss D.O.M (Diplom osteopathische Medizin) zum osteopathisch tätigen Arzt berufsbegleitend bei der Gesellschaft für osteopathische Medizin (DGOM) absolvieren. Die Ausbildung dauert in der Regel 4-5 Jahre und umfasst 732 Ausbildungsstunden.
Andere Schulen für Osteopathie bilden Ärzte, Physiotherapeuten und Heilpraktiker zu osteopathisch tätigen Heilkundlern aus.

Weitere und ausführlichere Informationen zur Osteopathie finden auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM).
Informationen über Osteopathie finden Sie auch bei Stiftung Warentest, Heft 3/2013 vom März 2013.

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Osteopathische Behandlung

Eine Osteopathische Behandlung kann in bestimmten Krankheitsfällen aufgrund der Beschwerden und Schmerzen sinnvoll und erfolgversprechend sein.

Osteopathie ist eine ganzheitliche Methode, d.h. der gesamte Körper und nicht nur da, wo es weh tut, wird untersucht und wenn nötig behandelt. Die Behandlung ist sehr körpernah und erfolgt mit den Händen des Therapeuten, der seinen Tastsinn einsetzt, d.h. berührt und anfasst, am Kopf und Gesicht des Patienten, an den Extremitäten, aber auch an Bauch und Brustkorb, an Kreuz-, Sitz- oder Schambein. In der Regel mit weichen zarten Berührungen, es kommen aber auch durchaus kräftige, z.T. ruckartige Bewegungen vor. Die Behandlung ist meist schmerzfrei und wohltuend.

Die Behandlung erfolgt in der Regel in 3 Sitzungen im Verlauf von 1-6 Wochen. Eine Sitzung dauert 30-60 Minuten.
Beim 1. Termin erfolgt eine gründliche Befragung und Untersuchung des Patienten. Es wird festgestellt, ob eine osteopathische Behandlung überhaupt möglich und sinnvoll ist. Diese Untersuchung wird bei gesetzlich Versicherten über die GKV abgerechnet. Im Anschluß daran erfolgen dann privatärztliche Leistungen: Die Suche nach dem Einstiegspunkt der Behandlung (osteopathische Untersuchung) und dann die eigentliche osteopathische Behandlung.
Beim 2. Termin (nach 1-2 Wochen) wird kontrolliert und ggf. erneut behandelt.
Der 3. Termin (nach 4-6 Wochen), erneute Kontrolle und Behandlung.
Ggf. werden nach Befund und in Absprache Folgetermine abgesprochen.

Nach der Behandlung kann es vorübergehend für einen max. zwei Tage zu Beschwerden wie Muskelkater ähnlichen Schmerzen kommen. Bei starken Schmerzen oder Unsicherheit bitte melden. Insgesamt gilt: Bei Unklarheiten immer nachfragen!

Osteopathie ist keine Zaubermethode! Sie funktioniert nicht nach dem Motto: “Einmal knacken und alles ist gut!” Es kommt vielmehr durch die Behandlung zu Veränderungen im Körper, die die Selbstheilungskräfte des Körpers verstärken. Es kommt zu Veränderungen im funktionellen Bereich. Funktionsstörungen werden behandelt. Es wird keine Heilung von “Schäden der Struktur” z.B. Verschleiß angestrebt! Dennoch wird z.B. durch die Korrektur von Fehlstellungen das Entstehen von Verschleiß verhindert oder es werden durch die Korrektur von Fehlstellungen arthrotische Gelenke nicht mehr so stark belastet und gereizt – und damit Schmerzen gemindert.
Eine weitere Grundvoraussetzung zum nachhaltigen Gelingen einer osteopathischen Behandlung ist aber natürlich auch die Mitarbeit des Patienten. Muskulatur kann nur jeder durch Übung selbst aufbauen.
Eigenübungen und weitere Hinweise diesbezüglich finden Sie unter Informationen.

Wie bereits erwähnt, ist Osteopathie keine Kassenleistung und es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen.
Einige gesetzliche Krankenkassen (wie die TKK) erstatten jedoch einen Teil des Rechnungsbetrages. (TKK, Stand Dez.2012: 80% des Rechnungsbetrages, jedoch max. 60 €/Behandlungstermin, max. 6 Behandlungstermine/Jahr.) Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach. Die (Teil)Erstattung wird von den gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Informationen finden Sie auch bei Stiftung Warentest im Heft 3/2013 vom März 2013 unter “Osteopathie als Extraleistung gesetzlicher Krankenkassen”.
Die privaten Krankenversicherer übernehmen in der Regel alle Kosten der Behandlung.

Osteopathie wird als privatärztliche Leistung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Pro Behandlungssitzung werden entsprechend der behandelten Körper-Regionen, dem Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad verschiedene analoge GOÄ-Ziffern abgerechnet.

Die Kosten pro Sitzung liegen im Bereich von 70 bis 100 €.
Zum Beispiel:
Wirbelsäule, Becken und Extremitäten: 73,51 € – 84,53 €,
Bauchraum, innere Organe und Brustkorb: 82,29 € – 93,02 €,
Schädel, Kiefergelenk und Halswirbelsäule: 88,82 € – 101,41 €.

Häufig werden verschiedene Bereiche miteinander kombiniert, denn: Der Körper ist eine Einheit, alles gehört zusammen!